Synode der ELKiO beschließt Wahlrecht ab 14 Jahre für die Gemeindekirchenratswahl

Fast geräuschlos ist die Nachricht verkündet worden: In der Oldenburger Kirche können bei den Gemeindekirchenratswahlen – die nächste ist am 11. März 2018 – Jugendliche ab 14 Jahre aktiv wählen! So hat es die Herbstsynode gerade erst beschlossen. Das ist eine gute Nachricht. Schließlich sind junge Menschen in diesem Alter auch ganz offiziell „religionsmündig“ – was immer das über das Rechtliche hinaus für die oder den Einzelnen bedeuten mag. Wir nehmen ernst, dass junge Menschen um das Konfirmationsdatum herum in unseren Gemeinden nicht einfach nur mit dabei sein sollen. In der Evangelischen Jugend (ejo), im CVJM und im VCP bekommen sie durch die verbandlichen Strukturen ja ohnehin schon früh die Gelegenheit, sich an Entscheidungsprozessen auch politisch zu beteiligen. In der Schule werden zunehmend demokratische Formate eingeübt. Und Kinderkonferenzen sind auch schon in den Kindertagesstätten hoffentlich alltäglich.
Also: Jetzt dürfen Jugendliche mit 14 Jahren endlich auch das Leitungsgremium ihrer Kirchengemeinde wählen. Damit sie deutlicher sagen und spüren können: Das ist „meine Kirche“, in der „meine Stimme“ gefragt ist!
Die Festlegung des aktiven Wahlalters stellt natürlich die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vor neue Herausforderungen – auch in der Konfizeit. Wie und womit werben Kandidat*innen für die Gemeindekirchenratswahl im Konfirmandenkurs? Welche Themen sind interessant genug, dass 14-jährige sich auf den Weg zur Wahlurne machen – oder ganz zeitgemäß an der Online-Wahl teilnehmen? Wie lässt sich gerade Konfirmierten anschaulich erklären, was es ihnen „bringt“, sich für „ihre“ Gemeindeälteste stark zu machen? Oder natürlich auch umgekehrt…
Ich fange jedenfalls schon mal fröhlich an, mir Gedanken zu machen.

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